Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Klassenspezifischer Unterricht Klasse B
13. Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
Klassenspezifischer Unterricht Klasse A
1. Fahrer, Beifahrer/Fahrzeug
2. Fahrtechnik und Fahrphysik
3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
4. Besonderes Verhalten beim Motorrad fahren
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, dann sind keine Sonderfahrten
bei Aufstieg in die Klasse A2 erforderlich.